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20. Dezember 2023

Fahrlässiges Verhalten bei der Anmietung und die Deckung durch Versicherungen

Bei der Anmietung eines Fahrzeugs ist es wichtig, den Begriff der Fahrlässigkeit zu kennen und zu wissen, wie er sich auf Ihren Versicherungsschutz auswirken kann. Fahrlässigkeit beim Fahren eines Mietwagens, z.B. Fahren unter Alkoholeinfluss oder Missachtung der Verkehrsregeln, kann schwerwiegende Folgen haben. In diesem informativen Artikel erfahren Sie, was unter Fahrlässigkeit zu verstehen ist, warum der Versicherungsschutz in Fällen grober Fahrlässigkeit möglicherweise nicht greift und welche wichtigen Faktoren Sie bei der Anmietung eines Mietwagens beachten müssen.

Fahrlässiges Verhalten bei der Anmietung und die Deckung durch Versicherungen

Was gilt als Fahrlässigkeit bei Anmietungen?

Fahrlässigkeit bei der Anmietung eines Fahrzeugs bezieht sich auf das Versäumnis, angemessene Sorgfalt und Verantwortung beim Fahren eines Wagens zu zeigen. Dies umfasst Handlungen, die potenziell Ihre eigene Sicherheit, die Sicherheit anderer Personen oder das gemietete Fahrzeug gefährden können. Einige gängige Beispiele für Fahrlässigkeit sind:

Fahren unter Alkoholeinfluss: Das Führen eines Mietwagens unter Alkohol- oder Drogeneinfluss gilt als grobe Fahrlässigkeit.

Geschwindigkeitsüberschreitung: Überhöhte Geschwindigkeit erhöht das Unfallrisiko erheblich und wird ebenfalls als Fahrlässigkeit eingestuft.

Abgelenktes Fahren: Das Benutzen des Mobiltelefons während der Fahrt, das Verstellen des Fahrzeugsitzes oder andere ablenkende Tätigkeiten können als Fahrlässigkeit gewertet werden.

Missachtung von Verkehrsregeln: Das Überfahren einer roten Ampel oder die Missachtung anderer Verkehrsregeln fällt unter Fahrlässigkeit.

Versicherungsschutz und Fahrlässigkeit

Mietwagenfirmen bieten in der Regel eine Vollkaskoversicherung an, um die Kosten im Falle eines Unfalls abzudecken. Es ist jedoch entscheidend zu beachten, dass diese Versicherungen bei grober Fahrlässigkeit oft keinen Schutz bieten. Das bedeutet, dass Sie unter Umständen selbst für die Kosten aufkommen müssen, wenn fahrlässiges Verhalten zu einem Unfall oder Schaden führt.

Hauptunterschiede zwischen Miet- und Privatfahrzeugen

Obwohl einige Formen der Fahrlässigkeit, wie z. B. Trunkenheit am Steuer, sowohl für Miet- als auch für Privatfahrzeuge gelten, gibt es bei der Anmietung eines Fahrzeugs einige Besonderheiten zu beachten:

Schlüsselverlust: Der Verlust oder Diebstahl von Schlüsseln bei Mietwagen kann als Fahrlässigkeit angesehen werden, und Sie können dafür haftbar gemacht werden.

Einhaltung der Vertragsbestandteile: Die Nichteinhaltung der Bedingungen Ihres Mietvertrags, z. B. die Nichtabgabe einer erforderlichen Polizeimeldung, kann ebenfalls als grobe Fahrlässigkeit eingestuft werden. Halten Sie sich immer an den Mietvertrag und alle Sondervereinbarungen mit dem Vermieter.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Verständnis von Fahrlässigkeit und deren Folgen bei der Autovermietung für alle Mieter von wesentlicher Bedeutung ist. Seien Sie sich Ihrer Verantwortung bewusst, befolgen Sie die Verkehrsregeln und halten Sie sich an Ihren Mietvertrag, um eine sichere und problemlose Anmietung zu gewährleisten. Wenden Sie sich immer an Rechtsexperten oder Fachleute, wenn Sie spezielle Fragen zu Ihrem Versicherungsschutz haben. HAPPYCAR wünscht Ihnen eine gute Fahrt!

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